Alarmanlage in der Mietwohnung: Was ist erlaubt?
Bohren, kleben, verkabeln? Wir erklären, wann Mieter den Vermieter fragen müssen und wie sich Einbruchschutz ohne Streit nachrüsten lässt.
- Bauliche Veränderungen brauchen in der Regel die Zustimmung des Vermieters
- Funk-Komponenten können als geringfügige, rückbaubare Veränderung gelten
- Mieter tragen die Kosten für selbst angebrachte Technik und deren Rückbau
- Kameras dürfen keine Bereiche erfassen, die Nachbarn oder Dritte betreffen
- Telefon: 04152 1368730
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