Videoüberwachung DSGVO-konform betreiben
Wer Kameras einsetzt, braucht eine Rechtsgrundlage, klare Hinweise und begrenzte Speicherfristen. Wir fassen zusammen, worauf Privatpersonen und Betriebe achten müssen.
- Berechtigtes Interesse dokumentieren und Kamerabereiche eng begrenzen
- Hinweisschilder nach Art. 13 DSGVO vor dem Erfassungsbereich
- Speicherfristen: in der Regel 48 bis 72 Stunden, automatisiert gelöscht
- Keine Erfassung von Gehwegen, Nachbargrundstücken oder Arbeitsplätzen
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